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Tarifentgelte steigen zum 1. Mai 2011


Über eine bis zu zweiprozentige Steigerung der Tarifentgelte dürfen sich die Arbeitnehmer im bayerischen Friseurhandwerk freuen. Für die Lohngruppen I bis III gibt es 1,5 Prozent mehr, in den Lohngruppen IV bis VI und im Ecklohn 2 Prozent. Erstmals sieht der Tarifvertrag eine eigenständige Lohngruppe für Ungelernte und Mitarbeiter ohne Gesellenprüfung vor. Der tarifliche Stundenlohn für diese Gruppe wurde mit 7,51 Euro vereinbart. Auch für die Rezeptionisten erhöht sich das Tarifgehalt um 2 Prozent.
Auf diesen Abschluss einigten sich vor kurzem der Landesinnungsverband und Verdi. Der neue Tarifvertrag ist zum 1. April 2011 in Kraft getreten, die Laufzeit beträgt 24 Monate. In dieser Zeit werden zwei Erhöhungen vorgenommen, zum 1. Mai 2011 und zum 1. Mai 2012. Die Tarifvertragsparteien werden gemeinsam die Allgemeinverbindlichkeit des Vertrages ab Inkrafttreten beantragen. Wird der Vertrag für allgemein verbindlich erklärt, gilt er für alle Friseurbetriebe in Bayern.
Innungsmitglieder erhalten den gedruckten Tarifvertrag von und direkt zugesandt.


Algemeinverbindliche Tarifverträge........


Allgemeinverbindliche Tarifverträge gelten für alle Friseurmitarbeiter des jeweiligen räumlichen Geltungsbereiches, unabhängig von der Mitgliedschaft des Arbeitgebers in der Innung.
Darauf weist der Zentralverband des Deutschen Friseurhandwerks nach einem aktuellen Urteil hin, in dem es unter anderem auch um Beschäftigte einer Trierer Friseurkette in Bayern ging. In seinem Urteil gegen die Friseurkette hat das Sozialgericht Trier entschieden, dass dieses Unternehmen die Sozialabgaben auf der Grundlage der allgemeinverbindlichen Tarifentgelte berechnen und zahlen muss. Eine untertarifliche Entlohnung führe auch zur Nachentrichtung der Sozialbeiträge auf die vorenthaltene Differenz zum eigentlich geschuldeten Tariflohn.


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